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AWO fordert Hilfsfonds für soziale Dienstleister auch auf Landesebene

04.11.2022
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Berlin
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Quelle: AWO Bundesverband e. V.
Ab dem 1. Januar 2023 sollen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken Mittel aus einem „Hilfsfonds für soziale Dienstleister“ bekommen können, um die Kostensteigerungen des Winters 2022/2023 abzudecken. Dies geht hervor aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Gas und Wärme“, der am 31. Oktober vorgelegt wurde.

Dazu kommentiert Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Der von der Kommission vorgeschlagene Hilfsfonds für die Sozialwirtschaft richtet sich vor allem an Einrichtungen, die auf Bundesebene von Sozialversicherungsträgern refinanziert werden. Das greift zu kurz. Jetzt sind die Länder in der Pflicht, soziale Angebote wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Beratungsstellen vor Ort zu unterstützen. Während unserer Sommertour haben wir wieder erfahren können, wie wichtig diese Angebote gerade jetzt sind. Kommunen dürfen in dieser Situation nicht alleine gelassen werden!“

Vor diesem Hintergrund fordert die AWO die Bundesländer dringend dazu auf, eigene Hilfsprogramme und Hilfsfonds aufzusetzen. „Wichtig ist, dass die Hilfen niedrigschwellig und unbürokratisch gestaltet werden. Zusätzliche und aufwendige Verwaltungs- und Prüfverfahren sind Diensten und Einrichtungen schlichtweg nicht mehr zuzumuten,“ so Michael Groß. An die Bundesländer appelliert die AWO: „Die verbleibenden Finanzierungslücken der Freien Wohlfahrtspflege müssen geschlossen werden, damit Menschen in Not auch in den vor uns liegenden Monaten Hilfe und Unterstützung zur Selbsthilfe bekommen.“