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AWO fordert: Hartz-IV-Satz muss auf 450 Euro steigen

04.09.2013 „Eine kaum spürbare Erhöhung, die den Druck auf die betroffenen Menschen kaum lindert“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von ca. acht Euro, die heute vom Bundeskabinett beschlossen werden wird. Durch die anstehende  Steigerung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel erhalten die rund 6,1 Millionen SGB-II-Leistungsempfänger durchschnittlich 2,3 Prozent mehr Geld. „Das hilft ein bisschen, ist aber nicht genug. Die AWO ist sich sicher, dass der tatsächliche Bedarf bei mindestens 450 Euro liegt“, stellt Stadler klar. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie künftig jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher.

Die AWO setzt sich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2010 dafür ein, dass die Regelbedarfe neu berechnet werden und die Berechnung in ein transparenteres Verfahren überführt wird, bei dem Experten verschiedener Fachrichtungen beteiligt sind. Dabei ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts als Datengrundlage weiterzuverfolgen. Weil derartige Datensätze den Blick auf Teilhabeaspekte jedoch versperren, sind darüber hinaus qualitative Studien für eine neue Berechnung heranzuziehen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die AWO davon aus, dass sich ein Betrag von mindestens 450 Euro begründen lässt, denn dieser würde die tatsächlichen Bedarfe wesentlich realistischer abbilden. „Die dramatische Preisentwicklung der letzten Jahre spiegelt sich nach wie vor nicht in der Höhe des Regelsatzes wider“, kritisiert Stadler und nennt ein Beispiel: „Die Stromkosten, die einen wichtigen Posten darstellen, sind seit 2005 um 44 Prozent gestiegen, das können gerade die Hartz-IV-Empfänger nicht bewältigen.“

Für die AWO ist besonders wichtig, dass auch soziale Teilhabe ermöglicht wird. Die Partizipation in Netzwerken ist dabei nicht nur ein Wert an sich. Sie ist Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und einen Erhalt von Arbeitsvermögen. Gerade hierfür ist jedoch meistens kein Geld mehr übrig – mit fatalen Folgen. Die AWO setzt jetzt auf das Bundesverfassungsgericht, das sich auf Initiative des Berliner Sozialgerichts erneut mit den Regelbedarfen befasst. Der AWO Bundesverband hat seine Auffassung dazu letzte Woche an den Ersten Senat übersandt.