„Auf den Kommunen lastet ein immenser Druck, den Rechtsanspruch umsetzen zu müssen. Das darf nicht dazu führen, dass sich Einrichtungen gezwungen sehen, ihre Betreuungsqualität absenken zu müssen, zum Beispiel durch Gruppenvergrößerungen oder eine völlig unsinnige Aufteilung in Vor- und Nachmittagsbetreuungsplätze. Deshalb gehören die Mittel des Betreuungsgeldes in den Kita-Ausbau“, fasst Stadler die Position der AWO zusammen.
Der wichtige und längst überfällige Ausbau der Kinderbetreuung ist mit großen Hürden verbunden. So hätten die Entwicklungen der letzten Monate deutlich gezeigt, dass es nach wie vor an vielem mangele, vor allem an Geld, Personal und an guter Ausstattung. „Die Kitas benötigen jeden Euro“, betont Stadler. Im Gegensatz zum Betreuungsgeld erreichten Betreuungsplätze gleich einen doppelten Zweck, sie bieten Kindern frühzeitige Bildungsangebote und sie verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Ziel müsse es sein, ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Mehrheit der Bundesländer dies erkannt hat“, erklärt Stadler abschließend.
Zum Hintergrund: Der Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wird in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates vorgestellt. Es ist beantragt, auf Ausschussberatungen zu verzichten und direkt über die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag abzustimmen.
Die AWO unterstützt mit ihrer Kampagne „jetzt schlägt´s 13“ den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und engagiert sich für mehr Betreuungsplätze mit hoher Betreuungsqualität.