Kernpunkt der Gesetzesinitiative wird ein neues Verfahren zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen sein. „Die Betroffenen bedürfen so schnell wie möglich einen am Kindeswohl orientierten sicheren Aufenthalt und eine Förderung gemäß den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention und den Standards des SGB VIII. Es gilt, häufige Ortswechsel zu vermeiden“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende. Jede gesetzliche Neuregelung müsste zudem darauf abzielen, die Handlungsfähigkeit der Städte, in denen am meisten junge Flüchtlinge ankommen, zu erhalten bzw. wiederzugewinnen. Das erfüllen die bestehenden regionalen Kompetenzzentren am besten. Sie sind vorrangig auszubauen bzw. neu zu schaffen. In dem Zusammenhang müsste auch darüber nachgedacht werden, die entsprechende Zuständigkeit auf die Länder zu übertragen. Zu begrüßen ist aber in jedem Fall das geplante Programm zur Entwicklung einer Willkommenskultur. „Die AWO engagiert sich an unterschiedlichen Standorten seit vielen Jahren in der Aufnahme und Begleitung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Den konkreten Gesetzentwurf werden wir daher gerne konstruktiv begleiten“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Stadler abschließend.