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AWO begrüßt Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

23.03.2011 Berlin, 23. März 2011. „Dieser Schritt war längst überfällig. Endlich wird es Einwanderern ermöglicht, ihre berufliche Qualifikation und Kompetenz im hiesigen Arbeitsmarkt zu nutzen“, begrüßt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Gesetz zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Der AWO Bundesverband setzt sich schon  lange für  eine solche gesetzliche Regelung ein. „Das Gesetz ist ein wichtiges Signal für die Integration“, betont Brigitte Döcker. 

Wird der Gesetzentwurf wie geplant umgesetzt, wird die Lebensrealität von Migranten endlich berücksichtigt, indem zum Beispiel erworbene berufliche Erfahrungen und nicht nur zertifizierte Ausbildungsnachweise berücksichtigt werden können. Allerdings gibt Döcker zu bedenken, müssen in der parlamentarischen Beratung noch viele Fragen geklärt werden: „Das geplante Gesetz wird sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite einen großen Beratungs- und Aufklärungsbedarf hervorrufen. Noch wichtiger aber ist, dass es noch keine Lösung für notwendig werdende Anpassungsqualifizierungen gibt“, bemängelt Brigitte Döcker. Aus Sicht der AWO müssen zudem die Möglichkeiten der bestehenden  beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung an das Gesetzesvorhaben angepasst werden.

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen soll einen  Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren schaffen – und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Der Gesetzentwurf betrifft vor allem Bürger aus Nicht-EU-Staaten, denn innerhalb der EU gibt es solche Regelungen schon längst. Diesen Schritt zur Gleichbehandlung von Migranten begrüßt die AWO ausdrücklich.