AWO Brandenburg e.V.

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AWO Landesvorstand fordert bedarfsorientiertes Sozialticket

04.03.2008 Schluß mit der Debatte: Monatsticket der Volksinitiative wird kostenintensiver Ladenhüter

Der Landesvorstand der Arbeiterwohlfahrt Brandenburg e.V. bedauert die verhärtete und völlig an den Bedarfen der Betroffenen vorbeigehende Forderung der Volksinitiative Sozialticket nach einem Monatsticket und fordert:

1. die Einführung einer Ermäßigung für Einzelfahrscheine und/oder Tageskarten.
2. Anspruchberechtigt sollen Arbeitslosengeld-II-Empfänger (einschließlich Beziehern von aufstockenden Leistungen) und Sozialhilfe-Empfänger sein. Insbesondere diejenigen mit geringen Einkommen aus beruflicher Tätigkeit sollen somit eine Entlastung erfahren.
3. Das Verwaltungsverfahren muß durchsichtig und umsetzbar sein: mittels eines Sozialpasses müssen den Anspruchsberechtigten die gekennzeichneten Tickets zum ermäßigten Preis bei den Verkehrsgesellschaften vor Ort für die jeweilige Gebietskörperschaft verkauft werden. Bei Benutzung der ermäßigten Tickets sollen die Nutzer den Personalausweis mit sich führen, um einen Missbrauch der vergünstigten Leistung zu verhindern.

Die Volksinitiative und das Volksbegehren Sozialticket für Brandenburg fordern ein Sozialticket in Form eines gleitendes Monatstickets, welches für 1 Landkreis zum Preis von monatlich 38,00 € angeboten werden soll.

1. Im Landkreis Dahme-Spreewald, in welchem ein Sozialticket bereits seit August 2007 angeboten wird stellt sich folgende Situation dar: Von 16.000 Anspruchsberechtigten haben im Monat Dezember 2007 lediglich 17 ein Monatsticket abgerufen. Der monatliche Durchschnitt beläuft sich von August 2007 bis Januar 2008 auf ca. 23 Tickets, wobei anfänglich sicherlich weniger Tickets abgerufen wurden. Dies bedeutet, dass ein Monatsticket tatsächlich jeglicher bedarfsorientierter Grundlage entbehrt.
2. Nach Angaben der Initiatoren sind im monatlichen Regelsatz des Arbeitslosengeldes II 14 € für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln enthalten. Der Preis von 38,00 € ist für einen Hartz-IV-Empfänger mit einem monatlichen Regelsatz von 345 € schlichtweg nicht aufzubringen. Ausgaben von mehr als 10-15 € sind für die Betroffenen nicht finanzierbar.

Das Fazit ist, dass die Forderung nach einem Sozialticket sicherlich gut gemeint ist – allein die Umsetzung bedarf jedoch viel Sachverstand, eine Orientierung an dem, was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich brauchen und vor allem: was sie sich leisten können.

Nur um Verwaltung und Politik zu beschäftigen und einen „Ladenhüter“ zu produzieren, ist das Anliegen, den sozial Bedürftigen im Land Brandenburg zu helfen, zu schade und verfehlt.