AWO Brandenburg e.V.

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AWO Landesverband Brandenburg hatte die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel zu Gast

25.08.2009 Auf Einladung von Dr. Margrit Spielmann kam die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel in die Reha-Klinik nach Belzig.

Bei Vortrag und Diskussion stand vor allem die Frage, wie die Rechte der Patienten gestärkt werden können, um einerseits mehr Sicherheit und andererseits mehr Transparenz in die derzeit unübersichtliche und unklare Rechtslage zu bringen, im Mittelpunkt. Dazu stellte Frau Helga Kühn-Mengel die Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vor, welches die derzeitige Rechtlage bündeln, aber auch zahlreiche Neuregelungen umfassen soll. Ein wichtiger Punkt betraf dabei den Umgang mit Behandlungsfehlern. Der derzeitigen Praxis vieler Krankenhäuser und Ärzte Behandlungsunterlagen nur auf juristischen Druck und dann auch erst nach Jahren herauszugeben, wird durch eine gesetzliche Herausgabepflicht ein Ende gemacht. Erfolgt dennoch keine Herausgabe der Unterlagen, soll die aktuell beim Patienten liegende Beweislast, umgekehrt werden.

„Der Umgang mit Behandlungsfehlern darf nicht durch Vertuschen oder Verschweigen gekennzeichnet sein, sondern durch umfangreiche Information und Aufklärung des Patienten wie er weiter vorzugehen hat.“, so Kühn-Mengel.

Hier ist nicht nur ein Umdenken der Ärzte notwendig, sondern auch die Installation eines umfassenden Fehlermanagements in den Krankenhäusern, wie es in anderen Ländern bereits gang und gäbe ist. Ein solches Fehlermanagement wäre dann auch in der Lage Dosierungsfehler bei der Einnahme von Arzneimitteln, welche die Ursache von mindestens 100 000 Krankenhauseinweisungen pro Jahr darstellen, zu dokumentieren und zukünftig zu vermeiden.

Neben dem Umgang Behandlungsfehlern soll auch das Verhältnis zwischen Patient und Arzt besser geregelt werden. Patientinnen und Patienten haben hier häufig Schwierigkeiten, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen, sie empfinden sich oft als hilflos. Durch das überlegene Wissen und den Paternalismus der Ärzte verstärkt sich dieses wahrgenommene Ungleichgewicht noch. Hier soll durch einen Behandlungsvertrag, der geltendes Recht und Normen zusammenfasst und festschreibt, die Position der Patienten nachhaltig gestärkt werden. Neben dem Recht auf Selbstbestimmung und fachgerechte Behandlung des Patienten, ist auch das Recht auf Aufklärung und Information durch den Arzt verankert. Denn:

„Je besser wir Patienten informieren um so besser ist der Heilungserfolg und um so länger bleibt der Patient gesund“, so Kühn-Mengel mit Verweis auf eine Studie des BMG.

Das von der SPD-Arbeitsgruppe Patientenrechte im Deutschen Bundestag unter dem Vorsitz von Helga Kühn-Mengel initiierte Patientenrechtegesetz soll in der kommenden Legislaturperiode eingebracht und verabschiedet werden.