AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Informationen

AWO Landesverband Brandenburg e.V.: Fachtag - Ansprüche von Familien zwischen Sozialrecht und Landesstiftung

18.02.2009 Am 18. Februar hat der AWO Landesverband Brandenburg gemeinsam mit den brandenburgischen Landesverbänden des DRK und profamilia sowie der Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ einen Fachtag zum Thema „Ansprüche von Familien und Kindern zwischen Sozialrecht und Landesstiftung“ durchgeführt.

Im Tagungshaus BlauArt konnten sich Fachleute aus den Schwangerschafts-, den Familienberatungsstellen sowie Mitarbeiter der Gesundheits- und Sozialämter gemeinsam mit der Landesstiftung austauschen. Neben der fachlichen Qualifikation im Sozialrecht, so AWO Geschäftsführerin Anne Böttcher in ihrer Eröffnungsrede, war es den Veranstaltern vor allem ein Anliegen, die TagungsteilnehmerInnen aus den unterschiedlichen Fachbereichen gegenüber den Schwierigkeiten der jeweils Anderen – sprich der Kooperationspartner – zu sensibilisieren.

Zudem sollten die notwendigen Bedarfe der Menschen aufgezeigt werden – ein Punkt, den der Vertreter des MASGF Winfried Alber - in seinem Grußwort aufgriff. Der Staatssekretär überbrachte in Vertretung des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck und Ministerin Dr. Dagmar Ziegler „herzlichste Grüße und ein großes Dankeschön“ für die Tagungsteilnehmer.

Nachdem Grußwort stellte die Stiftungsratsvorsitzende Dr. Margrit Spielmann die Historie und die Philosophie der Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“ vor. Anhand der Lebensverläufe zweier starker Verfechterinnen der sozialen Gerechtigkeit, AWO Gründerin Marie Juchacz und der ehemaligen Sozialministerin Regine Hildebrandt, verlieh sie der Stiftung damit ein sehr menschliches Gesicht.
Stiftungsgeschäftsführerin Marlies Kuhl richtete in ihrem Vortrag den zahlenmäßigen Blick auf die seit der Gründung 1992 geleistete Hilfe für über 2.500 Familie.

Rechtsanwältin Birgit Scheibe verwies in ihrem ausführlichen Referat auf die bekannten und unbekannten Barrieren bei der Beantragung von Sozialleistungen für Schwangere und Familien aufgrund komplizierter Gesetzgebungen und Verwaltungsvorschriften.
Die Sozialrechtsexpertin gab den Beraterinnen viele konkrete Handlungsempfehlungen für ihre tägliche Arbeit mit auf den Weg.
Im Sinne der Tagung stellte sie zu Beginn ihres praxisnahen und mit zahlreichen Beispielen bestücktem Referates deutlich heraus, dass die sozialrechtlichen Belange einer Familie nur dann bedarfsgerecht und zeitnah erfüllt werden können, wenn sich die Beratungsstellen und die MitarbeiterInnen der Leistungsträger vernetzen, miteinander kommunizieren und ein wechselseitiges Verständnis für die jeweilige Arbeit weiter entwickeln.

Hierzu konnte der Fachtag nach Meinung der beteiligten einen ersten Anteil leisten. Um die qualitativen Entwicklungen fortdauernd zu gewährleisten, wird vermutlich noch in diesem Jahr eine Anschlussveranstaltung folgen.

Wir freuen uns darauf.