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AWO Bundesverband: Referentenentwurf zu den Regelleistungen genügt nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

21.09.2010 Angesichts des gestern vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen erneuert der AWO Bundesverband seine Forderung an die Bundesregierung, endlich transparente und nachvollziehbare Daten und Zahlen vorzulegen:

"Das Bundesverfassungsgericht hat ohne Wenn und Aber ein transparentes Vorgehen vorgeschrieben. Deshalb müssen jetzt alle relevanten Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Das vermissen wir auch nach der Vorlage des Referentenentwurfs", so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Dem veröffentlichten Referentenentwurf zufolge soll sich die jährliche Anpassung der Regelsätze künftig nur zu 70 Prozent an der Preisentwicklung und zu 30 Prozent an der Lohnentwicklung orientieren. "Das bedeutet, dass bei sinkenden Löhnen auch das Existenzminimum sinken würde. Ein Minimum ist bereits das Minimum, wenn dies weiter absinken würde, dann handelt es sich nicht mehr um Bedarfsdeckung", so Stadler. Vor dem Hintergrund, dass bereits heute 6,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor tätig sind, müsse zudem ernsthaft angezweifelt werden, ob die Lohnhöhe überhaupt Aussagen über die realen Bedarfe zulasse.