- Großveranstaltungen ab 1.000 Personen sind ab sofort untersagt.
- Veranstaltungen mit mindestens 100 Personen müssen den Kreisbehörden angezeigt werden.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen ab dem Tag der Rückkehr 14 Tage lang die Einrichtung nicht betreten.
„Angesichts der Ausbreitungsdynamik des Coronavirus geht es weiter darum, das Infektionsrisiko zu senken und die Ausbreitung so gut es geht einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind weiter zur Besonnenheit aufgerufen und dazu, mit den bekannten Hygiene-Maßnahmen – wie regelmäßiges Händewaschen sowie Verzicht auf das Händeschütteln – dazu beizutragen, sich und ihre Liebsten vor einer Infektion zu schützen“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.