Die AWO hat sich in den zurückliegenden Jahren verstärkt gegen diesen Trend gestemmt und Eckpunkte für ein wertegebundenes Unternehmen verabschiedet. Zentraler Bestandteil sind dabei Maßnahmen, die eine gerechte und solidarische Bezahlung aller Beschäftigten gewährleisten. „Es liegt heute auf der Hand, dass nur ein bundesweiter, allgemein verbindlicher Entgelttarifvertrag Soziales den wettbewerbsbedingten Kostensenkungsdruck aushebeln kann“, hebt der Bundesvorsitzende hervor. Hierfür muss sich die gesamte Freie Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik zielgerichtet einsetzen. „Das in Deutschland einmalige Subsidiaritätsprinzip ‑ nach dem eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der kleineren Einheit wahrzunehmen ist ‑ darf nicht zum Kostensenkungsinstrument verkommen, in dem der Staat versucht, durch eine Konkurrenzsituation Preise zu drücken. Klar ist: Die Situation ist komplex, aber davor dürfen wir nicht zurückschrecken“, erklärt Stadler entschlossen.
Damit soziale Arbeit wertegebunden stattfinden kann, braucht es entsprechende politische Rahmenbedingungen. Denn gerade diese Wertegebundenheit ist ein zentrales Merkmal der gemeinnützigen Freien Wohlfahrtspflege. „Wir sehen uns keinesfalls nur als Dienstleister, sondern genauso als Themenanwalt für diejenigen denen wir beistehen, als Förderer zivilgesellschaftlichen Engagements und als integrative Organisation.“ Das alles leisten unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Wir stehen nun am Beginn eines ganz entscheidenden Weges für die Ausgestaltung unseres Sozialstaats. Ich bin überzeugt, dass soziales Unternehmertum mit sozial gerechten Grundsätzen vereinbar ist“, schließt Stadler ab.