„Der Bedarf an Pflege ist heutzutage immens, da ist es wichtig, dass trotz steigender Anzahl an Pflegebedürftigen nicht der Blick für den einzelnen Menschen verloren geht. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist deshalb umso dringlicher“, unterstreicht das Vorstandsmitglied. Dieser sieht vor, dass realistische und gerechte individuelle Pflegebedarfe ermittelt werden, die dann mit entsprechenden Leistungen zu hinterlegen sind. Dabei ist verständlicherweise die Finanzierung der Pflegeversicherung ein wichtiger Baustein. „Die AWO fordert die Einführung eines nachhaltigen, solidarischen und generationengerechten Finanzierungssystems für die Pflege. Das ist nur mit der Pflege-Bürgerversicherung zu haben“, hebt Döcker hervor.
Die rigide Trennung zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung ist einmalig in Europa und durch keine sachlichen Kriterien zu rechtfertigen. Eine Bürgerversicherung ist gerechter als die derzeitige Beitragsfinanzierung, weil sie die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung konsequent am Grundsatz der Leistungsfähigkeit eines jeden Bürgers orientiert. „Wenn die Zukunft der Pflege solidarisch und gerecht gestaltet werden soll, ist die Einführung der Pflege-Bürgerversicherung der einzig gangbare Weg“, sagt Döcker. Neben dem Reformbedarf hinsichtlich des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einer nachhaltigen Finanzierung ist es weiterhin notwendig den Sozialraum, als Ort an dem Pflege stattfindet, wieder stärker in den Fokus zu rücken. „Der Wunsch der Mehrzahl der Menschen zu Hause alt werden zu können, muss als Grundsatz für die kommunale Verantwortung bei der Planung und Gestaltung der dazu notwendigen Dienstleistungen und Hilfen gelten. Das muss auch soziale Teilhabe als Menschenrecht umfassen“, schließt Döcker ab.