14.09.2011
Wer sich beruflich oder auch privat mit dem Gesetzestext des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende - auseinandersetzen muss, mit den Kommentierungen und Anwendungsbestimmungen, weiß um die Komplexität dieses Gesetzes.
Dem SGB II als zentraler Bestandteil der sogenannten Hartz-Gesetze wurden von Fachleuten wiederholt handwerkliche Mängel vorgeworfen. Massenhaft wurden und werden Klagen gegen Bescheide eingereicht. In etwa der Hälfte der Fälle sind die Klagen erfolgreich. Entsprechend wenig überraschend wurde das Bundesverfassungsurteil vom 09. Februar 2010 aufgefasst. Die Verfassungsrichter forderten von der Politik eine Überprüfung der Hartz IV Regelsätze für Kinder und eine schlüssige Darlegung der Berechnung der Geldbeträge.
Von diesem Hintergrund ausgehend sollte die Fachtagung „Recht haben und Recht bekommen – die Umsetzung der Neuregelungen im SGB“ sowohl politischen Diskussionsraum bieten als auch Fragen aus der täglichen Praxis aufgreifen und erklären.
Als Einstieg in das Thema erläuterten die Gäste aus Politik und Justiz zunächst ihre Einschätzungen zum Zustandekommen der Neuregelungen im SGB, insbesondere zum Entstehen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder. Neben Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Brandenburg gaben die Bundestagsabgeordnete Angelika Krüger-Leißner und die Präsidentin des Sozialgerichtes Berlin - Brandenburg, Frau Monika Paulat, ihre Einschätzungen unter anderem der gesetzlichen Neuregelungen ab. Im Vorgriff auf die nachfolgende Podiumsdiskussion wurde insbesondere das Bildungs- und Teilhabepaket einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Vorgezogene Weihnachtswünsche und politisch Machbares
In der Podiumsdiskussion, bei der auch VertreterInnen aus der Beratungspraxis teilnahmen, wurde dann eines schnell deutlich. So klar und einvernehmlich das Ziel ist, so umstritten ist der Weg dorthin. Das Ziel, da waren sich alle Gäste einig, heißt Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle Kinder im Land. Doch in der Umsetzung bestand durchaus Uneinigkeit. Ist das Bildungs- und Teilhabepaket ein verlässliches Instrument, um möglichst allen bedürftigen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten? Sind Gutscheine sinnvoll oder stigmatisierend? Wären Investitionen in Infrastruktur der bessere Weg? Diese Fragen wurden auch vor dem Hintergrund des politisch machbaren diskutiert. Staatssekretär Schröder und die Bundestagsabgeordnete Krüger -Leißner hatten in Ihren Reden die politische Notwendigkeit betont, Kompromisse einzugehen. Die besten Lösungen seien so – zumindest aus der jeweils subjektiven Sichtweise – zwar nicht zu erreichen. Doch in den Verhandlungen zur Höhe der Hartz IV Regelsätze und dem Bildungs- und Teilhabepaket galt es, breite Mehrheiten zu finden, mit denen alle Beteiligten politischen Akteure leben konnten. Einen vorgezogenen Weihnachtswunsch in Aussicht stellend, fragte die Moderatorin die Vertreterin der Beratungspraxis nach der für sie bestmöglichen Art der Umsetzung. Unbürokratisch müssen diese Angebote sein und möglichst für alle Kinder. Dann sei auch das stigmatisierende von Gutscheinen kein Problem, so die Beraterin.
Einig waren die die Gesprächsteilnehmenden, die auch Fragen und Anmerkungen aus dem Publikum aufnahmen, in einem Punkt. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket dürften nicht dazu führen, dass freiwillige kommunale Angebote für Kinder mit Verweis auf die staatlichen Leistungen gestrichen werden. Ein Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit wäre dies sicher nicht.
Sachverstand kann man dadurch beweisen, dass man komplizierte Dinge leicht verständlich zu vermitteln versteht.
Nachdem am Vormittag der Einordnung und Bewertung der gesetzlichen Neuregelungen aus politischer Perspektive Raum gegeben wurde, stand im zweiten Teil der Veranstaltung die Beratungspraxis im Mittelpunkt. Sozialrechtsexpertin Birgit Scheibe verstand es wie gewohnt, die komplexen Sachverhalte des SGB II verstehbar und nachvollziehbar zu machen. Mit Beispielen aus der Praxis und augenzwinkernden Vergleichen aus dem Lebensalltag stellte sie dar, wie Verwaltungsanweisungen ausgelegt werden und welche Spielräume für die zu Beratenen genutzt werden können. Dabei wurden alle gesetzlichen Neuregelungen im SGB II behandelt. Aktuelle Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen zu Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe (für Schwangere), Darlehensgewährung und deren Aufrechnung, Sanktionen oder die Anrechnung des Elterngeldes waren nur einige von vielen Hinweisen für die Beratungspraxis.
Mit einer Mischung aus politischer Diskussion und an der Beratungspraxis orientierten Problemlösungen möchten die beteiligten Verbände auch im kommenden Jahr eine interessante Fachveranstaltung organisieren. Wir bedanken uns aber zunächst bei allen TeilnehmerInnen, die mit ihrem Kommen eine erfolgreiche Fachtagung 2011 ermöglicht haben.