Familienerholung

Das Land Brandenburg gewährt Zuschüsse für Familienferienreisen. Gefördert werden Familien (sowie Alleinerziehende) mit geringem Einkommen. Aber auch Großeltern können berücksichtigt werden, wenn sie gemeinsam mit Familien oder Enkelkindern verreisen.
Auch in diesem Jahr wird die Förderung der Familienferienreisen durch das Land Brandenburg fortgeführt.
Ab dem 01. Januar 2012 erfolgt die Prüfung und Sachbearbeitung der Anträge zu dieser Fördermaßnahme ausschließlich durch das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus. Bei Rückfragen zur Antragstellung und zu sonstigen Sachverhalten im Rahmen der Familienferienförderung wenden Sie sich bitte an das
Landesamt für Soziales und Versorgung
-Dezernat 64-
Frau Ingetraud Hahn
Lipezker Str. 45, Haus 5
03048 Cottbus
Telefon: 0355/2893- 853
E-Mail: ingetraud.hahn@lasv.brandenburg.de .